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(13) „…seine Stelle unter der Bedingung niederzulegen…“ (1800)

Gemeinde-Archiv Mainstockheim, Bd. BII/17, S. 189 (Ratsprotokolle)

Actum Mainstockheim, den 1. Sept. 1800
Extra-Rath
Nachdeme der bisherig, altverlebte 48. Jahr lang die hiesige Schul- und Kantorats-Stelle begleitete Herrn Kantor Johann Heinrich Zang, mittels einer anheute selbst übergebenen Schrifft, Einem Ehrsamen Rath, seinen Entschluß bekannt gemacht, seine Stelle unter der Bedingung niederzulegen, soferne seine Bitte stattfunden würde, den bisherigen Herrn Kantor Schneider zu Albertshofen, an seiner Stelle aufzunehmen, mit dem weiteren Beyfügen, daß, soferne diese Bitte verworfen werden sollte, Ihme verstattet werden mögte, zu seiner Unterstützung in fernerer Beobachtung seiner beyzubehaltenen Stelle, sich einen Locaten,1 anzunehmen, wenn er es für nötig finden würde; So hat man darüber Deliberation gepflogen und beschloßen, daß, weil man von dem größten Theil der Bürgerschafft eine große Abneigung gegen Herrn Kantor Schneider in Albertshofen verspühren müßen, man diesen gemachten Vorschlag in Ansehung dieses Punktes, nicht annehmen könne, um Herrn Kantor Schneider nicht selbsten in seinem Amte, bei dessen würklicher Reception,2 unangenehme Lage zuzubereiten. – Man hat also aller Votation3 aus deren Ursache, und um dem Wahlrecht, bey dieser Art von Dienst Niederlegung und Wiederbesetzung der hiesigen KantoratsStelle, gänzlich unterlassen, umso mehr, als Herr Kantor Schneider zu Albertshofen selbsten mittels schriftl. Erlasses, seine Erklärung dem Rath gegeben, daß er gar nicht gesonnen seye, sich dem hiesigen Ort aufzudringen. –
Was aber den anderen Punkt in Ansehung eines anzunehmenden Locats betreffe, so seye Ihme Herrn Kantor Zang ganz und gar nicht unbenommen, sich einen solchen Gehilfen aufzunehmen, sondern es seye die Ausführung dieses Vorhabens, um so erwünschter als man daraus die Hofnung schöpfen könne, daß besonders die SchulGeschäfft, nach dem allgemeinen Wunsch der ganzen Bürgerschafft in Zukunft und zum Besten der SchulJugend besorgt werden mögen.
Man hat dann beschlossen, dem Herrn Kantor Zang, hievon Extractum Protocolli Resolutionis gratia4 mitzuteilen, und damit geendigt.

ut supra
T. Johann Friedr. Traber

Anmerkung:

Es ist interessant, dass Zang sich seinen Nachfolger selbst aussuchen möchte. Oder hat er diese Bedingung, die, wie er wohl vorausgesehen hat, vom Rat nicht gebilligt werden konnte, nur gestellt, um die Genehmigung für einen Schulgehilfen nachdrücklich zu unterstreichen, um nicht zu sagen, zu erzwingen? Möglich wäre es. Der Kantor Schneider aus Albertshofen, dem Ort auf der anderen Seite des Mains, hat aber vorsichtigerweise eine Erklärung abgegeben, er wolle sich nicht aufdrängen. Zang bleibt also noch weiter im Amt. Ob der Schulgehilfe angestellt wurde, ist nicht bekannt. Aber schon etwas mehr als ein Vierteljahr später legt Zang endgültig sein Amt nieder:


Fußnoten:
  1. = Gehilfen[]
  2. = Aufnahme[]
  3. = Stimmabgabe[]
  4. = einen Protokollauszug gemäß des Beschlusses[]