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Zweyter Abschnitt.

§. 18. Von den Spünden.

1.) Es giebt zweyerley Spünde; 1.) Solche die von unten die Kanzellen decken, und 2.) jene, welche den Windkasten von der Seite decken und schließen, die deßhalb mit Vorreibern aussen versehen werden, damit man solche heraus thun kan, um allenfalls, wenn in der Windlade an einem Ventil, Feder, oder sonst etwas fehlt, daselbst sogleich helfen zu können. Diese Spünde sind vorn, an der Seite der Windlade, und müßen gut beledert seyn; die oberste Gattung muß von Eichenholz seyn.

2.) Von der oben gemeldeten ersten Gattung ist zu merken, daß solche mehrentheils von Eichenholz aufgeleimt werden. Sie laufen oben ganz durch, wenn nicht an deren Stelle ein Fundamentbret angebracht ist. Die Fundamentbretter aber, statt der Spünde, sind nicht zu dulden, weil sich solche gern werfen, dadurch hernach der Wind von einer zur andern Kanzelle dringen kan.

3.) Die Spünde unter den Kanzellen sollen nicht beledert, sondern eingefugt seyn.