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IV. Abschrift der von der Kondominatsherrschaft an Pfarrer Kirchner, Mainstockheim, erlassenen Signatur vom 16. Nov. 1793

Auf allerhöchst und hohen Befehl der Mainstockheimer Oberdorfherrschaft, wird dem Herrn Pfarrer Kirchner, wegen der am heurigen Petri Pauli Feiertag, ohne erhaltenen Oberdorfherrschaftl. Auftrag, der dasigen Gemeinde eigenmächtig ertheilten Dispensation zum arbeiten, hierdurch zu erkennen gegeben, wie er sich nicht nur durch diesen arroganten Eingriff in die Condominat29-Herrschaftl. Gerechtsame und Zustaendigkeiten, sondern auch die sich bey dieser Gegebenheit gegen die Condominat-Herrschaftl. Schultheisen, und unter diesen, besonders den Königl. Preusischen, ohne allen Anlaß, bey dem öfentl. Kanzel-Vortrag, gegen alle Pastoral-Klugheit, erlaubten persönlichen Anzüglichkeiten und groben Ausfällen, verfehlet, und eine ernste Rüge, in doppelter Beziehung, gar wohl verdient hätte, die man Jhm zwar noch vor diesmalen, jedoch unter geschärfter Verweissung dieser Ungebühr, in der billigen Erwartung eines künftig bescheideneren – vernünftigeren – seinem Stande und Würde angemessenem Benehmen, nachsetzen wolle; Dagegen derselbe, da er sich zu Eludirung30 des vorgelegenen Oberdorfsherrschaftl. Verbots, dennoch beigehen lassen, seine Angehörige, an den genannten Feiertag auf einer Wiese zur Arbeit anzuhalten, die hierauf gesezt gewesene und verwürkte Strafe von 1. Rthl. um so unnachläsiger erlegen müse, als er sich den Policey-Anstalten und Verordnungen der Oberdorfsherrschaft, gleich jeden sonstigen Mitglied der Gemeinde zu Mainstockheim, unbedingt zu unterwerfen habe, und folglich jede seiner Seits dagegen verschuldet werdende Contravention31 nach gleichen Maas-Stab geahndet werden müsse.
Wir gewärtigen also die Erlegung vorbemerkt verwürkter Strafe binnen Acht Tagen, um so zuverläsiger, als wir auserdem in die unangenehme Nothwendigkeit versezet würden, mißliebigere Maas Regeln zu ergreifen.

Sigl. Mainbern- Mainsond- und Mainstockheim, den 16. Nov. 1793

Meyer
Ambs
Bauer

Denen Oberdorfsherrschaftl. Schultheisen zu Mainstockheim, wird auf deren unterm 4. Julij l.J.32, wegen die von dem dasigen Pfarr-Amt der Gemeinde am Petri Pauli Feiertag eigenmächtig erteilten Erlaubnis zum arbeiten, erstattete Anzeige, Revolutionis loco33 anliegend eine Abschrift von der an den Herrn Pfarrer Kirchner diesfalls erlassenen Sign. zu ihrer Beruhigung mitgettheilet.

Mainbernheim, Mainsond- und Mainstockheim, den 16. Nov. 1793

Carl Meyer
J. Matth. Ambs
Bernadinus Bauer
Nebr. Cria.“

(Verschlusssiegel am Rand)

Fußnoten:
  1. Condominat: Mehrherrengebiet[]
  2. = Umgehung[]
  3. = Übertretung[]
  4. l.J.: laufenden Jahres[]
  5. = anstatt einer Rückgabe[]