Zum Inhalt springen

Orgeln und Organisten in Mainstockheim

von Otto Selzer

in: »Im Bannkreis des Schwanbergs 1972 Heimat-Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen«
herausgegeben von Landrat und Kulturausschuß des Landkreises Kitzingen, S. 110-120
(Abdruck mit freundlicher Erlaubnis des Landkreises Kitzingen)

»„… ohne die Org’l it a Kerch wia a Supp’n ohna Salz“ meinte lakonisch ein Kirchenvorstand in einer Gemeinde des Maingrundes, als mit dem jungen Lehrer ein neuer Organist gewonnen war. Mit diesen Worten faßte der Bauer seine Ansichten über die Bedeutung der Orgel für die Geschlossenheit des Gottesdienstes, für die Wertschätzung des größten Ausstattungsstückes seiner Kirche und für die Repräsentation seiner Gemeinde zusammen.

Aus solchen Anschauungen heraus strebten die größeren Orte des Landkreises Kitzingen schon früh nach dem Besitz einer Orgel.((Albertshofen 1779 Buchbrunn um 1700, Dettelbach um 1659, Hoheim um 1707, Hohenfeld 1715/16, Mainbernheim um 1750 (nach Kunstdenkm. Bayerns, Bd. I, Heft 2, Kitzingen, München 1911).)) Gleichzeitig bemühten sie sich um möglichst gute Kirchenmusiker und um sorgfältige Pflege der wertvollen Instrumente. Dadurch wurde auch die Niederlassung von Orgelbauern in Kitzingen und Marktbreit begünstigt.

Organisten unserer Landschaft haben mit eigenen Werken die große Orgelliteratur nicht bereichert. Sie blieben im Hinblick auf die Kirchenmusik auf Grund ihrer Ausbildung reproduzierend. Doch spiegeln sich die markanten Leitlinien der Gesamtentwicklung mehr oder weniger in der Geschichte der einzelnen Orgeln wider. Wie weit diese Feststellungen zutreffen, ist auch an der Orgel der Jakobskirche in Mainstockheim deutlich geworden.

Das Gumbertuskirchlein im älteren, nördlichen Siedlungskern des Dorfes besaß nie eine Orgel. In ihm erklang nur Choralgesang, wie er im mittelalterlichen Gottesdienst bei geringer Beteiligung der Gemeinde allgemein gebräuchlich war.

Als aber in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts in dem südlichen Siedlungskern des Ortes die St. Jakobskirche errichtet worden war, erfreute sich dieser Neubau großen Interesses und außerordentlicher Schenkungen((Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 631 a.)) von Ortseinwohnern und Fremden. Sogar ein päpstlicher Ablaßbrief gehörte zur Ausstattung.((Staatsarchiv Würzburg.)) Aber die Frühform einer Orgel, ein Positiv, war mit keinem Wort erwähnt, ebenso wenig wie in der Urkunde von 1482, in der Bischof Rudolph von Würzburg die Vereinigung der beiden Kirchen empfohlen hatte. Vielmehr muß nach dem Stiftungsbrief der Marianischen Kongregation in Mainstockheim 1487 angenommen werden, daß der musikalische Teil des Gottesdienstes weiterhin von Schulmeistern und Schulkindern geführt oder bestritten wurde.((Staatsarchiv Würzburg, Urk. 113/95; gleichzeitig früheste urkundliche Erwähnung einer Schule in Mainstockheim.)) Doch dürften Kenntnisse von Orgeln und Orgelmusik durch den Verkehr mit Kloster Kitzingen, Kloster Ebrach und Bischofsstadt Würzburg schon vorhanden gewesen sein. Allein die wirtschaftliche Lage des kleinen ganerbschaftlichen Häckerdorfes Mainstockheim erlaubte in jener Zeit die Anschaffung eines solch kostspieligen Instrumentes nicht. Auch die erneuerte Dorfordnung von 1540((Gemeinbuech ime dorff Mainstockheim, 1549, S. 15.)) enthält in der Pflicht des Schulmeisters, der damals noch zu den Gemeindebediensteten wie Hirt, Gemeinbeck oder Flurer zählte, keinen Hinweis auf Orgelspiel, sondern nur den Passus: „…auch alle Feiertage dem Pfarrherr in der Kirchen helfen singen“.

Mit dem Gesang der Gemeinde und der Schüler war es in den folgenden Jahrzehnten nicht immer gleich gut bestellt. Die Schulmeister dagegen mußten vor ihrer Anstellung in der Kirche zur Probe singen. Pfarrer Pankratius Müller weist zwar 1578 erfreut auf den äußeren Zustand des Ortes „als einem ziemlichen Städtlein nicht ungleich“ hin, bedauert aber gleich darauf, „daß keine Knaben in der Schule seien, die einen deutschen Psalm oder die Litanei singen könnten“, ja, daß überhaupt kein „absolutus praezeptor“, also ein nicht zum Nebenerwerb gezwungener Schulmeister vorhanden sei.((Staatsarchiv Nürnberg, 6123, Mainstockheim Schul.)) Vielleicht könnte eben dieser Zustand zur Bildung eines ständigen Kirchenchores geführt haben, der schlecht und recht seinen Dienstzweck erfüllte, den Gottesdienst musikalischer zu gestalten. Dieser Chor wurde erst 1607 wieder einmal aktenkundig, weil eine Neuaufstellung nötig geworden war. Leider erfahren wir nichts über die Zusammensetzung, Ordnung und Tätigkeit dieses Chores.

Dann kamen die Schreckenszeiten des 30jährigen Krieges, angefüllt von Feldgeschrei, Not und Elend, Unsicherheit mit Landflucht und Verminderung der Bevölkerung durch schlechte Ernährung und Seuchen (Pest). Alle kulturellen Einrichtungen einschließlich des Kirchengesanges gingen ein. Die Worte Gesang, Choradstanden, Probesingen u. ä. schwanden aus den gemeindlichen Niederschriften. Erst nach langen Jahren religionspolitischer Kämpfe (Mainstockheim als Zankpfarrei!), bei neugefestigter staatlicher Ordnung und allmählichem wirtschaftlichen Wiederaufbau hörte man wieder etwas von Kirchenmusik. Anfangs stand noch der Gesang im Vordergrund. Noch 1661 wurde eine „remotion“ = Besoldungserhöhung des Schulmeisters wegen „mangelhaften Singens“ vom Rat verweigert.

Jedoch 1668 las man es anders. Da bekam Schulmeister Joh. Heinrich Babel((Ratsprotokolle Mainstockheim 1668.)) wegen eifriger Pflege der Musik eine Zulage von einem Eimer Most (60 Maß = 64 Liter). Anscheinend hatte die Gemeinde inzwischen eine kleine Orgel, ein Positiv (mlat. organum positivum = stellbares Werk) erworben. Solch kleine Orgeln((Originalpositiv aus Krommenthal/Spessart, aufgestellt in Nilkheim bei Aschaffenburg, in: Mainlande, Beilage zur Main-Post, 15. Jahrg. (1964), Nr. 1, S. 3)) mit festem Standort, einem Manual und ohne Pedal, waren damals für kleinere Kirchen in Gebrauch. Die Claves oder Tasten waren so groß, daß sie nur mit großem Kraftaufwand einzeln zu spielen waren und die Tätigkeit des Organisten mit dem Ausdruck „die Orgel schlagen“ bezeichnet wurde. Gewöhnlich bestand die Disposition eines Positivs aus den Registern: Gedackt 8’(Fuß), Flöte 4’, Prinzipal 2’, Aliquodstimmen (Quint 1 1/3’ , Regal, Krummhorn u. a.) sowie Zimbel.

Wegen „verschleissung des örgeleins“ kam es 1673 in der Kirche zwischen Schulmeister Babel und Gerichtsschreiberssohn Joh. Simeon Sachs zu einem handfesten Streit, der mit der Entlassung Babels endete. „…ist dem Gerichtsschreiberssohn Joh. Simeon Sachs das Positivörgelein in der Kirchen zu schlagen anvertraut worden“ entschied 1673 der Rat.((Ratsprotokolle 1673, 29. 5.; Lohn jährlich 1 Dukaten, von einer Hochzeit 2 btz.)) Das Positiv scheint aber durch die beiden „Orgelschläger“ tatsächlich über Gebühr beansprucht worden zu sein, so daß der Gedanke an eine Neuanschaffung bereits in der Luft hing, als sich im Frühjahr 1673 Gelegenheit zum Erwerb eines anderen Instrumentes bot. Im Mai 1675 kaufte die Gemeinde von Pfarrer Mag. Pistorius (Beck) in Kitzingen ein Positiv((Ratsprotokoll 1675, 27. 5.)), gab ihr altes Instrument dagegen und legte noch 22 Rtlr. oder 33 fl frk., 1 Eimer firne (alten, ausgebauten) Wein und einen Eimer Most (neuen) Wein dazu.

Weil aber der Nachfolger von Babel namens Johann Eisen trotz erfolgreichem Probesingen auf die Dauer nicht genügen konnte, hatte der Rat den damaligen Gerichtsschreiber (Gemeindeschreiber) Kilian Sachs und dessen Sohn Joh. Simeon Sachs mit dem Kirchendienst betraut und 1676 folgende Besoldungsregelung((Ratsprotokoll 1676, 25. 5.)) getroffen: Kilian Sachs und Joh. Simeon Sachs sollten zusammen 40 fl für ihre Bestallung als Gerichtsschreiber, Schulmeister und Orgelschlager erhalten. Gemessen an der verlangten Leistung war dies eine ungenügende Entlohnung. Als darum 1677 Joh. Simeon Sachs wegen des Orgelschlagens auf eine bessere Bezahlung drängte, verlangte man von ihm, sich „deswegen bis auf das Jahr künftiger besserer Herbstzeit zu gedulden“. Die Frage der Besoldung wurde jeweils nach der Finanzlage der Gemeinde entschieden. Seltener waren Neuzugänge zum Chor oder zur Musik (kleine Kapelle, wahrscheinlich mit Blasinstrumenten) Gegenstände der Beratung.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte sich die Gemeinde Mainstockheim wirtschaftlich wieder emporgearbeitet und war verhältnismäßig vermögend geworden. Das kam vor allem 1717 in der Vollendung des Turmneubaues und 1720 in einem Neubau der Jakobskirche zum Ausdruck.((Familienchronik Bär: 1717 Beginn des Turmbaues, 1719 Grundsteinlegung der neuen Kirche.)) Mit gewissen Seitenblicken auf die Nachbargemeinden (Dettelbach, Buchbrunn u. a.) wünschte die Gemeinde nun auch die Anschaffung einer größeren oder richtigen Orgel. Zu diesem Zweck hatte das Ehepaar Jörg Starck ein Legat in Höhe von 200 fl vermacht.

Am 27. 4. 1727 befaßte sich der Rat in einer Sondersitzung mit den Vorbereitungen zum Orgelkauf, „damit der Bürgerschaft ein gewisser Argwohn genommen werde“. Innerhalb der nächsten 8 Tage sollten Michael Sterzbach und Christian Nees auf Reisen gehen und den Orgelbauer in Windsheim((Ratsprotokolle 1727, 27. 4.)) aufsuchen, der für Geiselwind gerade eine neue Orgel fertiggestellt habe. Sie sollten ihren Weg zunächst über Rothenburg o.d.Tb. nehmen und dort ein wohlfeiles, also verkäufliches Orgelwerk in der Pfarrkirche in Augenschein nehmen, dann erst „ihren Kurs auf Windsheim setzen und zusehen, welches Werk das beste für die hiesige Gemeinde sei“. Ferner solle der Schweinfurter Orgelmacher Nöth zu Verhandlungen hierher gebeten werden. Allein alle diese Absichten scheinen zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt zu haben. Es blieben nur zwei in Einzelheiten verschiedene Vertragsentwürfe vom 13. 6. 1727, mit der typischen Disposition einer Barockorgel, aber ohne Verfasserangabe.((Gemeindearchiv Mainstockheim, Akt Orgelbau in St. Jakob.))

Ein Vierteljahr später kam die Gemeindevertretung am 27. 9. 1727 in Anlehnung an die Vorverträge doch zu einem Abschluß mit dem Schweinfurter Orgelmacher Voit.
Der Vertrag((Gemeindearchiv Mainstockheim, Akt Orgelbau in St. Jakob, 27. 9. 27.)) hat folgenden Inhalt:

Vertrag
mit dem Orgelbauer Johann Rudolph Voit
von Schweinfurt vom 27. September 1727

Zu wissen sei hiemit, daß heute dao den 27. Septembris 1727 ein aufrichtig beständiger Kontrakt, Abrede und Accord geschehen und bewilliget zwischen denen Oberdorfsherren Schultheißen, Bürgermeister, Rat und ganzen Gemeind des Fleckens Mainstockheim an einem: und dem Wohl Ehrn Vesten und Kunsterfahenen Herrn Johann Rudolph Voiten, Bürgern und berühmten Orgelmacher in der Kayserl. Freien Reichsstadt Schweinfurth, am andern Theil, nachfolgender Gestalt und also, dass genannter Orgelmacher Voit, nach seiner Kunst, gewissenhaft, treu und fleißig, verfertigen solle, in unsere Kirche nachbeschriebenes Orgelwerk:

1. Prinzipal 8 Fuß, von gutem Zinn 9 Teil und 1 Teil Blei
in 7 Thürne nach seinem Abriß (siehe Abb.)
2. Solational 8 Fuß  
3. Viol di Gamb 8 Fuß  
4. Oktav 4 Fuß mit geblatteten Labien, prinzipal Art intoniert
5. Quint 3 Fuß  
6. Superoktav 2 Fuß  
7. Sesquialter    
8. Mixtur 1 ½ Fuß, dreifach. Dieses Register von gemischter Materi,
½ und ½
9. Großgedackt 8 Fuß  
10. Block- oder Hohlflöt 4 Fuß. Diese zwei Register von gutem Holz.
  Pedal    
11. Violonbaß 8 Fuß  
12. Subbaß 16 Fuß, gedackt
13. Posaunbaß 16 Fuß. Diese drei Bässe von guten fährnen Holz.

Hier fügte der Orgelbauer am 17. 3. 1728 ein Bemerkung ein.((Bemerkung des Orgelbauers Voit Schweinfurt vom 17. 3. 1728: „Stat des angesetzten Posaunenbass von Holz accort, ist also der bemeldte von Metal accortirt worden, mit vorbehaltung, dass derselbe ohne eines einzigen Fehlers, er habe namen, wie er woll, restatuiret werden, und ist Herrn Volt von ermelten Zehen gülten frk zugelegt worden.“))

Ferner dazu 4 Bälge, jeder mit einer Falten und eingefaßten Tafeln, neuester Manier nach, 10 Schuhe lang und 5 Schuhe breit, auch mit starken Stricken durchzogen, und mit Roßadern und Pergament auch mit doppelten Leder an gehörigen Orten überzogen.
Im übrigen solle das Manual oder Clavier bestehen in 48 Clavibus, und von indianischem Holz, das Pedal aber in 24 Clavibus unter die lange Oktav, wie es nach jetziger Manier bei dem Orgelwerk erfordert wird;
ingleichen die Register auf Walzen gehen, damit sie leichtlich und geschwind aus- und einzuziehen seien.
Und hat er Herr Voit Orgelmacher fordersamst bei dem ganzen Werk saubere und zierliche Arbeit von guter Dauerhaftigkeit, inclusive die Schreiner, Schlosser und Bildhauerarbeit, soviel um das Pfeifenwerk gehöret, was sonderlich das Gehäuse betrifft von gutem Holz, nach Proportionen der Kirchen, worinnen alles Pfeifenwerk zu stehen kommt, betrifft, zu praestiren, Auch daß NB. der geringste Fehler daran nicht auszusetzen sein möge fideliter versprochen.
Gleichwie er Orgelmacher nun sich nochmalen verpflichtet, mehrberührtes Orgelwerk völlig aufzustellen und in guten ohnmangelhaften Stand zu richten, auch auf seine eigenen Kosten hieher zu liefern, nicht minder aber die erforderliche Gewährschaft auf Jahr und Tag (ein Jahr Garantie), vor die Hauptfehler aber sein Lebtag sich verpflichtet, sollte in Jahr und Tag sich etwan was mangelhaftes befinden, verspricht er, solches umsonst zu reparieren.
Also hat man ihme Herrn Voit vor die überschriebene Orgel zu zahlen versprochen

330 fl frk., 1 Eimer Wein, 1 Speciesdukaten als Trankgeld,((Ausdruck durch „Leykauff“ ersetzt.))
welche er auch sogleich empfangen; das übrige auf folgende Termin zu bezahlen:

Nemblich sobalden er Caution von der Canzelei allhier eingelegt, 100 fl
Innerhalb Jahreszeit wieder 65 fl
Wenn das völlige Werk in guten Stand gestellet (was 14 Tage
vor der Kirchweih 1728 unfehlbar geschehen sein soll)
65 fl
Rest von 100 fl läßt Herr Voit Jahr und Tag auf Gewährschaft
stehen (=Garantiesumme).
 

Die Befestigung des Orgelwerkes durch den Schmied und die Zimmererarbeit mußte die Gemeinde bezahlen. Der Orgelbauer hatte sie nicht mit einbedungen.

Der Vertrag in zwei Ausfertigungen wurde durch Schultheißen, Bürgermeister und Rat nebst den besonders zugezogenen Viertelmeistern als Vertretern der Gesamtgemeinde einerseits und dem Orgelbauer Joh. Rudolph Voit andererseits unterzeichnet. Die Bezahlung erfolgte termingemäß, doch die Anfertigung der Orgel verzögerte sich über Kirchweih 1728 hinaus. Als Begründung fügt Voit in seinem Entschuldigungsschreiben vom 9. 2. 1728 an: „Es wäre noch mehrers verfertigt worden, so habe ich bald da bald dorten in denen Kirchen zu verrichten gehabt, welches man, weilen es in der Nachbarschaft ist nicht gerne fahren läßt.“

Das vorhandene alte Orgelwerk konnte inzwischen an die Gemeinde Zeubelried bei Ochsenfurt um 54 Tlr. verkauft werden. Der dortige Schultheiß Johann Jörg Schmith und als Zeuge Adamus Matthäus Schraud unterzeichneten dieses Abkommen und handelten die Zahlungsbedingungen aus.

Am 10. Jan. 1729 luden Schultheißen, Bürgermeister und Rat von Mainstockheim den damaligen Pfarrer von Hohenfeld Joh. Martin Braun, gebürtig in Mainstockheim, zu einer Probe der teilweise aufgestellten Orgel ein. Braun bat um Verschiebung des Termins, da auch die beiden Bürgermeister von Hohenfeld bei der Probe zuhören wollten. Ein Bericht über das Ergebnis scheint nur mündlich gegeben worden zu sein. Wahrscheinlich verflossen wieder Monate bis zur Fertigstellung des Werkes. Der genaue Zeitpunkt der Vollendung wurde nicht festgestellt. Dagegen erstattete am 15. 6. 1730 der eingeladene Orgelbauer Johannes Hoffmann von Sylbach bei Haßfurt folgenden Bericht über die Prüfung der Orgel:

    1. Die 2 unteren Oktaven des Prinzipals 8’ gehen zu schwach.
    2. Die Gamba muß besser gestimmt werden.
    3. Das Salicional sollte anmutiger und lauter gehen.
    4. Die Mixtur sei nur 1’; sollte nach Vertrag 2’ sein.
    5. Die Flöte sollte etwas „duser“ gehen.
    6. Der Posaunbaß habe nur 8’; sollte aber vertraglich 16’ Ton sein.
    7. Die Posaunenpfeifen sollten besser verwahrt werden, da sie sonst leicht umfallen könnten.
    8. Die Blasbälge seien ganz und gar untauglich und daher zu verschlagen.

So viele Ausstellungen hatten natürlich weitere Verhandlungen zur Folge. Die vier Blasbälge lieferte Voit erneut, aber nicht ohne Aufschlag von 20 fl frk. und ½ Eimer Wein. Auch mit den nachgelieferten Bälgen enttäuschte Voit. Der Kantor Brückner stellte bald wieder Schäden an den Bälgen fest und außerdem seien die Beanstandungen von 1730 noch nicht beseitigt. Es scheint sich hier um Kasten- oder Zylinderbälge gehandelt zu haben, da von einem Orgel- oder Blasbalgzieher die Rede ist.

So wandte man sich wieder an den Orgelmacher Johannes Hoffmann von Sylbach. Dieser verlangte nun 6 fl neben freier Unterkunft für alle restlichen Reparaturen, wobei Zimmerer, Schreiner, Schmiede und Fröner von der Gemeinde besonders bezahlt werden sollten. Er versprach für seine Arbeit sogar 10 Jahre Gewährschaft und zum Abschluß noch eine neue Stimmung des ganzen Pfeifenwerkes.((Hoffmann stimmte 1735/36 auch die Orgel in Hohenfeld; vgl. Krauß, Eduard, Hohenfeld, Würzburg 1933, S. 248.)) Schon vor der Fertigstellung des ganzen Werkes scheint die Orgel in Benützung gewesen zu sein, denn 1728 wird als „Schulbedienter, Kantor und künstlicher Organist“ Ernst Jakob Müller genannt. Auch hatte man 1728 Georg Hayne als Calkanten mit 2 Rtlr. an Geld neben Wache- und Fronfreiheit angestellt. Wenige Jahre später wurde der „Bälg-Tretter“ sogar vereidigt und damit unter die Gemeindebediensteten eingereiht. Über die Einweihung der neuen Orgel finden sich keine Berichte. Dagegen hielt es der Rat für notwendig, die Schulmeisterspflicht((Einsetzungsprotokoll Extrarat 3. 8. 1730, Protokollbuch S. 433.17)) 1730 neu zu fassen. Darin hieß es: „…in der Kirche auch mit Singen fleißig, richtig und wohl verhalten; die Jugend, welche dazu lust und geschickt, in der Musik treu eifrig und fleißig unterrichten; das Orgelwerk sowohl als die Uhr in Obacht nehmen und besorgen.“ Der erste Kantor, der auf diese Ordnung verpflichtet wurde, hieß Johann Lorenz Brückner und stammte aus Rodach bei Coburg.

In der Folge hören wir von keinen Veränderungen an der Orgel, außer der einen, daß vor 1752 als Moderegister ein Zymbalstern der Disposition hinzugefügt wurde. Gelegentlich einer Eingabe wegen Besoldungserhöhung kam zur Sprache, daß Kantor Brückner den neugestifteten Stern bei Kindtaufen laufen lasse und dafür Geld verlange. Daraufhin wurde folgende Regelung getroffen: „Von dem Stern aber von niemand nur das geringste abfordem oder annehmen, sondern vielmehr besagten Stern auf alle Sonn-, Fest- und Feiertage bei jedesmaligem Auftritt des Herrn Geistlichen auf die Kanzel – des Liedes letzten Vers durchlaufen lassen solle.“

Unter dem Nachfolger für Kantor Brückner, dem Kantor Johann Heinrich Zang, konnte die neue Orgel beweisen, was in ihr steckte, denn dieser begabte Organist führte in den nächsten 45 Jahren die Kirchenmusik in Mainstockheim auf ihren Höhepunkt. Zang kam von Walsdorf bei Bamberg hierher. Er war Thüringer, am 13. 4. 1733 in Zella-St. Blasii (Zella-Mehlis) geboren, und hatte seine Ausbildung bei Joh. Caspar Heller in Saalfeld erhalten. Die Behauptung, er sei ein Schüler Joh. Sebastian Bach’s gewesen, ist nicht bewiesen. 1752 bewarb er sich in Mainstockheim und erhielt nach bestandenen Prüfungen im Schreiben, Rechnen und der Musik durch Rat und Ortspfarrer seine Anstellung. Bei der Bestallung wurden ihm jährlich 62 fl fest zugesagt. Der Kirchendienst trug von einer Hochzeit 6 btz (1 Batzen = 4 krz), eine Brautsuppe 6 btz, eine große Leich 6 btz, eine kleine Leich und eine Kindstaufe je 4 btz frk. An Schulgeld sollte jedes Kind vierteljährlich 1 btz frk. bringen, das Clavier aber sei mit 1 Rtlr. pro Vierteljahr zu bezahlen. Dazu kamen noch 3 Reif Scheitholz und 300 Schulwellen.

Die Anfangsschwierigkeiten, die ihm der bisherige Kantor Joh. Lorenz Brückner bereitet hatte, waren bald überwunden. Besonders seine musikalische Tüchtigkeit gewann ihm das Vertrauen seiner neuen Gemeinde. 1755 komponierte er die Musik zum Religionsfriedensfest (Augsburger Religionsfriede 1555) und nach einigen Jahren hatte er einen guten „musikalischen Chor“ zusammengestellt. Für den Ankauf zweier neuer Pauken hatte Kantor Zang persönlich gesammelt.((Kirchenbuch Mainstockheim 1755 u. 1768, S.1035.)) Nikolaus Wünterlein und Frau trugen die Kosten für neue Trompeten. So konnte „die Musik“ am 21. 11. 1733 bei dem örtlichen Dank- und Erntefest erstmals mit Pauken und Trompeten an die Öffentlichkeit treten. In den folgenden Jahren erlebten noch manche eigene Tonschöpfungen des Kantors ihre Erstaufführung in der Jakobskirche.

In jener Zeit war in Franken die Besoldung der Lehrer unzureichend. Sie mußte deshalb durch Gemeindeschreiberei und Landwirtschaft im Nebenerwerb aufgebessert werden. Zang bewirtschaftete zwar auch einige Dienstgründe, doch suchte er seinen Vorteil mehr auf anderen Gebieten. So gab er 1762 ein Lehrbuch der Schreibkunst heraus, „Calligraphia oder selbstlehrende Schreibkunst“((Walter M. Brod, Fränkische Schreibmeister, Würzburg 1968, Mainfränkisches Heft Nr.51, S.31-34, Abb. 15 und 16.)) genannt. Auch als Kupferstecher erwarb er sich rasch Kundschaft. So kennen wir die Umarbeitung der beiden Stiche der Stadt Kitzingen im Auftrag des Joh. Valentin Schmid 1770,((Selzer, Otto, Kitzinger Stadtansichten im 18. Jahrhundert, in: Mainlande, Beilage zur Main-Post 18. Jhrg. (1967), Nr. 18 und 19, mit 5 Abb.)) dann die Gravierung der Messingplatte im Turm der Gumbertuskirche. 1786 vergoldete er den Turmknopf der Jakobskirche und fertigte in Abwesenheit des Gerichtsschreibers eine weitere Turmknopfurkunde an. Erst 1969 wurde auch ein Ölgemälde von ihm bekannt mit der Aufschrift: „Nr. 32 Ein Vulkan, gefertigt von Joh. Heinrich Zang in Maynstockheim bey Würzburg am 22. Martii 1796“.((Privatbesitz))

Daneben entwickelte Zang seine Fähigkeiten als Komponist von Kirchenmusik und als Orgelbau-Sachverständiger. Als solcher erfand er ein Instrument zum Stimmen einer Orgel,((Joh. Heinrich Zang, Der vollkommene Orgelmacher, Nürnberg 21829; § 23 Eine Stimmpfeife zu machen, S. 103 – 108, § 24 Eine Orgel nach der Stimmpfeife zu stimmen, S. 109 – 110.)) besser als das damals gebräuchliche Monochord. Von seinen Schriften erschienen „Der vollkommene Büttner oder Küfer“, 1804 in Nürnberg und „Der vollkommene Orgelmacher“, 1829 in Nürnberg in zweiter Auflage. Beide Werke sind mit Stichen, wohl von der Hand des Verfassers selbst, versehen und können in der Stadtbibliothek Nürnberg und in der Bibliothek des Deutschen Museums in München eingesehen werden.

Das musikalische Werk Zangs besteht aus

    1. zwei Jahrgängen Kirchenkantaten, wahrscheinlich ungedruckt;
    2. zwölf Trios für Orgel mit 2 Manualen und Pedal, wahrscheinlich ungedruckt;
    3. „Singende Muse am Main“, wahrscheinlich unter dem Pseudonym Forceps (lat. Zange) 1776 in Würzburg und Ihgnaz 1776 in Nürnberg erschienen.

Schon in diesen wenigen Angaben spiegelt sich das Bild des musisch veranlagten, geistig regsamen, gebildeten Menschen jener Zeit wider.

Mit den Jahren wurde den Einwohnern des Dorfes Mainstockheim das künstlerische Wirken und Leben Zang’s lästig. Zu lange Vor- und Nachspiele nahmen den Bürgern zuviel von der kostbaren Zeit des Sonntagvormittags. Manchmal schien der Kantor auch vergessen zu haben, die Kirchturmuhr aufzuziehen oder das hintere Kirchhoftor zu schließen. Dann mußte der Pfarrer die Beschwerden der Bürger an den Kantor weitergeben, was sicher nicht zur Verbesserung des gegenseitigen Verhältnisses beitrug. 1789 erwuchsen Streitigkeiten wegen der Kirchenmusik zwischen beiden, mit der Folge, daß dem Kantor Gehaltskürzung angedroht wurde. Als sich Zang gar noch über die althergebrachte Kirchstuhlordnung hinwegsetzte, gerieten die Meinungsverschiedenheiten sogar vor das Dorfgericht. Zang fühlte sich dadurch anscheinend wenig berührt, denn seine wirtschaftliche Lage machte ihn unabhängig. Neben einer Vermögensübersicht von 1780((Gemeindearchiv Mainstockheim B 11/11 Gerichtsbuch ab 1731.)) ist die Bemerkung des Büttners und Landwirts Joh. Peter Schneider in seinem Aufschreibbuch((Aufschreibbuch von Joh. Peter Schneider: „Anno 1801 in der Nacht des 23. Mertz wurde der Rußische Keyser Paul Petrowitz von einem Fürsten in seinem Zimmer Erdroßelt, von welchen der Kantor Zang eine Uhr mit 454 Diamanden besetzt bekam.“)) von 1817 sehr aufschlußreich, wonach Zang von dem Zaren Paul I. (ermordet 1801) eine Uhr mit 454 Diamanten besetzt erhalten habe.

Im Jahre 1800 gab Zang im Alter von 67 Jahren den Schuldienst auf und wandte sich vorwiegend dem Orgelbau zu. Mit dem Orgelbauer Joh. Michael Voit in Schweinfurt stand er in dauernder Verbindung. Von Voit ließ er sich auch seine Erfindung einer neuartigen Stimmpfeife für Orgelstimmungen ausführen. Nach dem Tode seiner 3. Frau und dem frühzeitigen Hinscheiden seiner Kinder war Zang zuletzt völlig vereinsamt. Er zog sich gänzlich zurück und geriet bald in Vergessenheit. Von seinem Lebensende wissen wir nur, daß er am 18. August 1811 im Juliusspital zu Würzburg gestorben sein soll. Ob diese aus zweiter Hand stammende Angabe((Aus: Joh. Georg Meusel, Das gelehrte Teutschland, Lemgo 1827, S.753.)) stimmt, konnte bis jetzt noch nicht urkundlich bestätigt werden.

Auch im 19. Jahrhundert wurde der Organistendienst in Mainstockheim durch den jeweiligen 1. Knabenlehrer versehen. In der Reihe der wenigen Personen trat kein überragender Musiker hervor. Es wird sich auch niemand an die Werke von Grell, A. Becker, J. Rheinberger und Reger gewagt haben, viel weniger an die Klassiker der Orgelmusik oder gar an Joh. Sebastian Bach. Doch ist nicht ausgeschlossen, daß an den Feiertagen der örtliche Gesangverein als Kirchenchor auftrat.

Im August 1899 wurde die Orgel durch die Firma G. F. Steinmeyer, Öttingen, überholt und ein neues Gebläse eingesetzt. Hierbei dürfte ein Magazinbalg anstelle des alten Kastenbalges verwendet worden sein. Durch die zwei neuen Register Gamba und Salicional wurde die Disposition der Orgel verbessert. Die Kosten der Erneuerung beliefen sich auf rund 1000,– Mark.((Pfarrbeschreibung Mainstockheim ab 1907, verfaßt von Pfr. Karl Luttenberger.)) Kantor war damals Johann Sauter. Bis Juli 1911 unterstützte ihn der Verweser der 1907 errichteten 3. Schulstelle, Otto Steiner. Die Erinnerung an diesen musikalisch hervorragend begabten Lehrer und späteren Stadtkantor in Schweinfurt ist heute noch lebendig.

Im ersten Weltkrieg waren 1917 die Zinnpfeifen der Orgel, wie auch die Bronzeglocken, von der Beschlagnahme bedroht. Da die Pfeifen aber aus einer Zeit vor 1826 stammten, fielen sie nach dem Gesetz nicht unter diese Maßnahme, sondern konnten im Prospekt bleiben.

Die letzte Instandsetzung erfolgte im Jahre 1957. Ein elektrisches Gebläse wurde eingebaut. Außerdem scheint das Gehäuse der Orgel dem Gesamtfarbton der Kirche angepaßt worden zu sein. In dieser Zeit wurde wohl auch der Zimbelstern entfernt, das Manubrium aber an seiner Stelle belassen.

Die Orgel der St. Jakobskirche Mainstockheim; Foto: L. Ruf

Die Orgel der St. Jakobskirche Mainstockheim; Foto: L. Ruf

So präsentiert sich das Instrument heute mit dem originalen Prospekt, der barocken, reichvergoldeten Holzbildhauerei mit den Akanthusmotiven, in der Mitte von farbigen Putten gekrönt, von denen links der Gesang, in der Mitte die Kesselpauken, rechts die Trompeten dargestellt werden. Die Zwischenräume darunter sind ebenfalls von singenden Putten ausgefüllt, während in der linken Randverzierung (Flügel) eine Putte mit Violine, in der rechten eine Putte mit Flöte Platz gefunden haben.((Der Nachweis, daß der Bildhauer Michael Becker von Dettelbach die Holzbildhauerarbeiten am Prospekt der Orgel ausgeführt hat, kann nicht mehr erbracht werden, da die Rechnungen der Gemeinde 1831 beim Brand des Rathauses vernichtet wurden.)) Den Hauptteil des Prospektes beherrschen die Gruppen der Zinnpfeifen, von denen die Baßpfeifen außen, die Diskantpfeifen nach innen angeordnet sind.

Die Disposition der Orgel ist allerdings nach dem Originalvertrag von 1727 geändert. Die Register sind in zwei Reihen rechts und links vom Spieltisch angeordnet. Die linke Reihe wird gebildet von:

Gamba Baß 8’, Flöte 4’, Gedeckt Baß 8’, Mixtur 1’ dreifach, Oktave 2’, Oktave 4’, P. Oktavbaß 8’, Sesquialtra,

zusammen also 8 Register. In der rechten Reihe finden sich:

Gamba Diskant 8’, Prinzipal 8’, Quinte 2 2/3; Gedeckt Diskant 8’, Salicional 8’, Subbaß 16’,

zusammen 6 Register. Rechts oben, außerhalb der Reihe, ist noch der leere Registerzug für den verschwundenen Zymbelstern zu sehen.((Bei der Orgelinstandsetzung 1975 wurde ein neuer Zymbelstern angebracht und funktionstüchtig gemacht.))

Der Spieltisch mit einem Manual, 29 schwarzen Unter- und 20 weißen Obertasten ist an den Prospekt angebaut, zwingt also den Organisten, mit dem Rücken gegen die Gemeinde zu sitzen und sich durch einen Spiegel zu orientieren. Das Pedal weist 15 Untertasten und 9 Obertasten auf.

Die Magazinbälge sind von der Orgel getrennt und werden jetzt elektrisch betrieben. Der Tritt für den einstigen Blasbalgtreter blieb wohl für Notfälle erhalten.

Nach 1935 wurde der Organistendienst nicht mehr durch den Lehrer ausgeübt. In den folgenden Jahren spielten Diakonisse Schwester Kunigunde Philipp und Fräulein Loni Sauter. Jetzt wechseln sich Frau Neubert und Fräulein Oll im Kirchendienst ab.((Seit 1970 versorgen Frau Roswitha Neubert und Frau Margarethe Haeffner abwechselnd die Organistenstelle. Nach dem Tod von Frau Haeffner ist Frau Neubert alleine Organistin.)) Von älterer Orgelliteratur, in der J. G. Herzog und Karl Wolfrum stark vertreten waren, ist nur noch ein musikalischer Anhang zur Agende, Nürnberg 1832 erhalten. Ältere Inventare in Pfarrarchiv und Pfarrbeschreibung sind nicht vorhanden. Die Orgel in der Jakobskirche zu Mainstockheim verdient wegen ihres hohen Alters und ihres stilreinen Aufbaues alle denkmalspflegerische Betreuung. Sie könnte sogar nach einer neuen Stimmung zur Gestaltung kleinerer Kirchenkonzerte unter besonderer Berücksichtigung der Barockmusik dienen.

Quellen: Urkunden- und Archivalien aus Staatsarchiv Würzburg – Staatsarchiv Nürnberg – Pfarrarchiv Mainstockheim (Pfarrbeschreibung, Kirchenbücher) – Gemeindearchiv Mainstockheim (Protokollbücher, Gerichtsbücher) – Familienchronik Joh. Leonhard Bär, Mainstockheim -Aufschreibebuch Joh. Peter Schneider, Mainstockheim 1817.

Literatur: Joh. Heinrich Zang, Der vollkommene Orgelmacher, Nürnberg, 21829. – Walter M. Brod, Fränkische Schreibmeister, Mainfränkische Hefte Nr. 51, Würzburg 1968. – Eduard Krauß, Hohenfeld, Würzburg 1933. – Mainlande, Beilage zur Main-Post 1956-1967.