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Erster Abschnitt.

§. 2. Von der Disposition.

Wann der Orgelmacher gewählt, und noch ein erfahrner Mann, in dieser Kunst dazu ausgesucht worden, in so fern es nämlich der Organist der Kirche nicht selbst seyn kan, dem es aber dennoch, wenn er auch nicht allzuerfahren in dieser Wißenschaft wäre, sehr wohl zukäme, immer mit dabey zu seyn, um das einzusehen was er noch nicht weiß; so wird alsdenn zur Disposition geschritten, und man bedingt, nach der Größe der Kirche und der Gemeinde, ein schickliches Werk.

Ich will hier nur eine Disposition beysetzen, um nach solcher alles das bedingen zu können, was dazu erforderlich ist, es werde hernach das Werk mit mehrern Registern, davon im vierten Abschnitt §. 25 nachzusehen, oder mit wenigem bedungen. Hiebey ist hinlänglich Rücksicht zu nehmen.

1.) Daß nicht zu viele 8, füßige und nicht zu viel 4, und zweyfüßige Register angebracht werden, sondern es ist das Verhältniß hier wohl das Beste, wenn halb 8 füßige und halb 4, und 2 füßige worunter die 2 ½ füßigen mit zu verstehen sind, angebracht werden.
2.) Sollte in das Manual ein 16 füßiges Prinzipal und also noch ein oder das andere Register von 16 Fuß kommen, so können Solche 16 füßige Register unter die Anzahl der 8 füßigen gleich wie die 2 und 2 ½, auch die einfüßigen, unter denen 4 füßigen, stehen.

Demnach wird auch
3.) die Anzahl der Bäße, nach der Summe der Manualregister, regulirt, und wäre hier das Verhältniß wie 1, zu 4, nämlich zu 4 Manualregistern ein Baßregister. Zu 8 Registern im Manual, 2 Baßregister, mithin zu 24 Registern im Manual 6 Pedalregister. Hieraus folgt natürlich:
4.) Wenn in das Manual eines oder mehrere 16 füßige Register kommen solten, daß das Pedal auch mit einem oder mehreren 32 füßigen Bäßen versehen werden müsse.
5.) So wie zu einem 8 füßigen Werke unter den 30 Manualregistem 6 Bäße kommen solten, so soll auch die Hälfte solcher Bäße 16 füßig und die andere Hälfte 8 füßig und 4 füßig seyn.
6.) Bey Hinzusetzung eines oder zweyer 32 füßigen Bäße, würden sodann zu diesen 6 Bäßen noch zwey 16, und zwey 8 füßig werden.
Zu Ersparniß der Kosten werden möglichst die Register, die Hälfte von Holz, und die zweyte Hälfte von Zinn und Metall gemacht.
Desgleichen auch die Bäße, davon werden die 32 und 16 füßigen mehrentheils von Holz gemacht, es sey dann wo man keine Kosten scheuete. Doch werden auch 8 füßige Bäße von Holz gemacht, ausgenommen die Schnarrwerke.

Demnach sey folgendes:

Eine Disposition zu einem 8 füßigen Werk von 30 klingenden Registern.

Bey diesem Werke werden nachstehende Bedingniße vorgeschrieben, die alle genau erfüllt werden müßen.
1.) Werden bedingt zwey Klaviere, davon das Unterste das Hauptmanual werden soll, deßen Tasten vom großen mit C mit Cis bis zum dreymal gestrichenen d‘‘‘ von schwarz Eben, oder Königsholz, die halben Töne vom großen Cis, bis zum dreymal gestrichenen cis‘‘‘ von gutem Elfenbein gemacht seyn sollen, und auf diese Art auch das obere Klavier. Diese sämtlichen Claves werden mit Schrauben von Meßing, die Muttern von Leder, an die Abstrakten gehängt.
2.) Beyde Manuale muß man während des Spielenskoppeln können.
3.) Das Pedal wird von Eichenholz, zwey vollkommene Octaven, mit dem großen Cis und mit besondern Ventilen gemacht, damit es die zwey untersten Octave des Hauptmanuals mit ziehe. Die Claves werden in nicht gar weiter Mensur von einander gemacht, also daß diese zwey Octaven nicht mehr als 40 Nürnbergische Zolle in der Breite einnehmen: Ein jeder Clavis aber muß vor dem Einschnittbrete 20 Zolle lang seyn.
4.) Das Hauptmanual wird durch alle Register weiter Mensur, damit es pompose gehet.
5.) Die Register des obern Manuals werden alle enger Mensur, und also lieblich und streichend gemacht.
6.) Das ganze Werk steht in Kammerton, dazu man den Ton vom einmal gestrichenen c‘ aus einer Stimmpfeife gibt.
7.) In das Hauptmanual kommen folgende Register:

a) Prinzipal 8 Fußton, ganz von englischen Zinn ins Gesicht und fein pallirt.
b) Octave 4 Fuß Metall.
c) Octave 2 Fuß Metall.
d) Quinta 3 Fuß von Metall.
e) Mixtur 2 Fuß, fünffach von Metall, die Töne sollen diese seyn c g c e c, repetirt in der Mitte.
f) Cornett 4 fach, 4 Fußton, dabey zwo Pfeifen 4 Fuß, eine Pfeife 2 Fußton, und eine Pfeife ein Fußton, von Metall.
g) Viola da Gamba, 8 Fuß Metall, wohl streichend und gleich anschlagend gemacht.
h) Trompette 8 Fuß, gut Zinn.
i) Hohlflaute 4 Fuß, von Birnbaumholz.
k) Gedeckt 8 Fuß, Holz wenigstens die obere Hälfte von Birnbaumholz.
l) Gemshorn 4 Fuß3, Zinn oder Metall.
m) Nassat 3 Fuß, Metall.
n) Quintatön 8 Fuß, Metall.
o) Vox humana 8 Fuß.

8.) In das obere Manual welches enger lieblicher Mensur und streichend gemacht wird, kommen folgende Register:

a) Prinzipal 4 Fuß, englisch Zinn ins Gesicht und pallirt.
b) Octave 2 Fuß, Metall.
c) Quinte 1 ½ Fuß, Metall.
d) Mixtur 2 Fuß, und dreyfach c, g c Metall, zwey Octaven, repetirt.
e) Flageolet 2 Fuß, Zinn.
f) Flautatraverso 8 Fuß, Holz.
g) Spitzflaute 4 Fuß4, Metall.
h) Salzional 8 Fuß, Metall.
i) Krumhorn 8 Fuß, Zinn.
k) Oboe 8 Fuß, Metall, die untern zwey Octaven Fagott artig und die obern zwey wie die Oboe.

9.) Ins Pedal, das zwey Octaven mit dem grosen Cis hat, kommen folgende Register, sämtlich weiter Mensur, das mittlere C, muß unter dem Manual des einmal gestrichenen c‘ just liegen, und die Claves müßen in nicht zu weitem Maas von einander liegen, und etwas lang seyn, wie schon das Maas angegeben ist

a) Violonbaß 16 Fuß, offen, recht schneidend, von Holz.
b) Posaunbaß 16 Fuß, Holz.
c) Bombart 16 Fuß, offen, Holz, oder nur 8 Fuß.
d) Flautenbaß 8 Fuß, offen, Holz.
e) Octavbaß 8 Fuß, offen, Holz.
f) Fagottbaß 8 Fuß, offen, Zinn.

Zu diesen 30 Registerzügen kommen noch:
1.) Tremulant.
2.) Koppel während dem Spielen.
3.) Ein Sperrventil zum Hauptwerk.
4.) Dergleichen zum obern Werk.
5.) Eins zum Pedal.
6.) Kalkantenzug.

Wer Sterne oder Cymbeln, oder andere Kinderspiele an der Orgel haben will, bedingt sich die Züge dazu. S. §. 25. vom Tremulanten etc.

10.) Das Manual wird in ein Kastrum gemacht, das nicht viel höher als ein Tisch ist, damit der Organist oben darüber weg und gerade vor sich in die Kirche sehen, auch allenfalls die Musik leichter dirigieren kan, nicht nach Art der Alten, daß der Organist das Gesicht der Orgel und den Rücken der Gemeinde zeigt, noch weniger nach der sehr abgeschmackten Art, daß der Organist auf der Seite hinter der Orgel sitzt, wo er, wenn er zugleich Musik=Direktor ist, wie es gemeiniglich in kleinen Städten und großen Dörfern gebräuchlich, weder die Musik leiten, noch sehen kan.
11.) Jeden Clavis des Klaviers muß ¼ Pfund Gewicht niederdrucken können, und jeden Pedal= Clavis ½ Pfund höchstens ¾ Pfund.
12.) Die Register werden in zwey Reihen, oben über= und neben dem Clavier zu beyden Seiten herabgemacht doch so, daß alle Register des obern Manuals in die obere und äußere Reihe kommen; und die Züge des untern Claviers, in die untere und innere Reihe. Die Pedalregister kommen zu äußerst oder zu unterst an den Reihen zu stehen. Sie werden mit einem, von schwarz gebeitzten Holze gedrechselten Knopfe, versehen, der auf der Stirne, etwas breit, und hohl ausgedrehet ist, in diese Aushohlung wird ein mit Zinnober oder Berlinerblau gefärbter Zettel auf dem der Name des Registers mit Gold geschrieben steht, und wie viel Fußton es ist, und in welches Manual solches gehört, hinein gelegt, und darüber ein rundes Glas mit einem Drat, auf Art der Perspektiv befestigt. Die Aufschrift könnte also seyn :

Prinzipal, 8 Fuß U. Das ist 8 Fuß Untermanual, oder:
Prinzip. 4 Fuß O. Das ist 4 Fuß Obermanual, oder:
Violonbass 16 Fuß.

Hiebey wird besonders bedungen, daß die Register nicht zu hart zu ziehen sind, und daß solche sich nicht weiter heraus ziehen laßen, als es nöthig ist, daher Sie innerhalb mit einem Riegel oder Vorreiber versehen werden. Herr Voit in Schweinfurth legt zwischen Zwey Züge unter den Windstock noch einen Damm, und so geht der Zug bey trocknen Wetter sehr leicht.
13.) Wo möglich, soll die Orgel mit ihrem Gehäuße in der Form eines Amphitheaters stehen, d. i. in einem Zirkelstücke, das mitten einwärts gebogen ist, es sind daher keine Thürne nöthig, sondern alle Pfeifen stehen im ersten und zweyten Stockwerk, nach Abtheilungen in eingebogenen, rundlichen Feldern.
14.) Das Gehäuße, mit allem Holzwerk, das der Orgelmacher zu liefern hat, und zwar was die Pfeifen betrift, muß alt und sehr dürre seyn. Es soll das Gehäuß mit den Pfeifen wenigstens 3 Schuhe von allen, sonderlich von steinern Wänden abstehen, damit eines Theils der Thon der Register, der Labia die gegen die Wand zu stehen kommen, nicht gehindert werde, und andern Theils damit die feuchten Mauern im Winter den Pfeifen keinen Schaden thun könne5. Statt daß ein unverständiger die Labia gegen die hintere Wand zukehrt, mache man lieber an einigen Register= Pfeifen die Füße einen Schuh hoch, so ist nicht nöthig die Labia gegen die Wand zu stellen.
15.) Alles Bildhauerwerk und alle Verzierungen von Holz, liefert der Orgelmacher, so wie es hier bedungen wird.

Anmerkung.

Hier werden die Stücke benannt, die man verlangt, nämlich, was es seyn soll? und dann wie lang und breit sie seyn sollen? auch daß sie fein zierlich und nicht plump gemacht seyen.
16.) Alles Eisenwerk zur äußerlichen Vesthaltung des Gehäußes, dann zu Vestlegung der Bälge, besorgt das Gotteshaus: Was aber zur innern Struktur gehört, und was das Orgelgehäuße, an Eisen, ferner an meßingenen und eisernen Drath umfaßt, das liefert der Orgelmacher.
17.) Die Anzahl der Bälge, wie auch ihre Breite und Länge, überlaße man dem Orgelmacher vorzuschlagen, der dafür stehen muß, daß das Werk genugsam Wind bekommt. Sie werden daher, nach Uebereinkunft, ihrer Anzahl, Größe und Breite nach beschrieben. Es müssen aber Spanbälge, und nicht Faltenbälge bedungen werden, weil Letztere von schlechter Dauer sind, und immer daran gestickt werden muß.
18.) Die Bälge sollen mit ihren untern Platten nicht horizontal, sondern hintenher so viel abwärts liegen, daß wann der Balg aufgezogen ist und in seiner vollen Höhe steht, die Horizontallinie von vornen bis hinten hinaus, mitten durch den Balg gehe, dieses tragt sehr viel zu einem gleichen Druck des Gewichtes bey, und sie werden bey solcher Lage, keiner andern Beyhülfe von Stangen, Federn etc. nöthig haben.
Man lese 7. von den Bälgen, und mache sie nach dieser Vorschrift.
19.) Die Windkanäle werden nach §. 9. bedungen.
20.) Die Windladen bedinge man nach §. 10. und zwar nach 5. 6. 8. 9. 10. 11. 12. bis 24.
21.) Die zinnern Pfeifen werden nach §. 11. bedungen, und zwar was für Register von puren englischen Zinn, vom Probzinn oder Metall seyn sollen. Man schreibe dabey die Proben vor, und bedinge, daß man nach geendigten Orgelbau, hie oder dort ein Stück von einer Pfeife abschneiden lassen will um die Probe damit zu machen, welches Stück, wenn es nöthig ist, der Orgelmacher wieder an der Pfeife ergänzen muß. Dabey laße man sich von einem Pfuscher nicht aufreden, als ob man keine Pfeifen von englischen Zinn, ohne Zusatz gießen könne. Ehrliche Orgelmacher sagen dieses nicht; denn diese können es, wie ich gesehen habe. Und wer dieses widersprechen wollte, der laße sich von Zinngiesern belehren.
22.) Die hölzerne Pfeifen werden nach §. 12. bedungen, von No. 1 bis 6.
23.) Die Zungenregister bedinge man nach §. 13.
24.) Die Wellatur nach §. 14. von 1 bis 5.
25.) Die Kanzellen werden nach §. 15. und zwar nach No. 2. 6. 7. 8. bedungen.
26.) Die Parallelen nach §. 16. No . 4.
27.) Die Windstöcke nach §. 17. No. 1. 3. 4.
28.) Die Spünde nach §. 18.
29.) Die Stimmung muß razionalgleich seyn.
30.) Jedes Register muß nach gehöriger Art seines Namens klingen.
31.) Zu den Pfeifen von Metall wird bedungen daß sich das Zinn zum Bley verhalte wie 5 zu 4, nämlich unter 5 Pfund Zinn kommen 4 Pfund Bley. Oder man lese davon den 11 §.
32.) Die zinnern und metallenen Pfeifen müßen nicht zu dünn gehobelt seyn, damit sie ihren richtigen Ton angeben können, außer diesem werden solche ausgeworfen, weil die zu dünnen keinen vesten Ton halten.
33.) Das Gehäuße muß innerhalb genugsamen Platz haben, um das Stimmen füglich verrichten zu können.

Hier solten nun wohl die Preise des Zinnes und des Bleyes angesetzt werden; da sich aber solche seit einigen Jahren sehr erhöhet haben, so läßt sich davon nichts sagen, sondern man muß sich in die Zeit und Preiß richten.
Hiebey verfährt man am besten, wenn man mit dem Orgelmacher übereinkommt und ihm die zinnern und metallenen Pfeifen dem Gewichte nach bezahlt, dabey er für jedes Register seinen besondern Arbeitslohn ansetzt, und ihm zugleich aufträgt, daß er die zinnernen und metallenen Pfeifen, im hobeln, so stark als es sich nur leiden läßt, mache, da denn nicht zu befürchten ist, daß die Pfeifen zu dünn werden, und sich in wenig Jahren zusammen setzen, mithin auch vestern Ton halten.
Um auch denen die neue Orgeln bauen laßen wollen ein Genüge zu leisten, will ich das Gewicht des Zinnes von einigen Registern hier beyläufig beschreiben, nach weichem man sich einigermaßen richten kan.

Ein sechzehenfüßiges Register z. E. Quartatön6 von Zinn ohne Zusatz, vom großen C, Cis, bis zum dreygestrichenen c, hält theils Orten 270 theils andrer Orten 278 Pfund.
Ein Principal 8 Fuß von Zinn vom großen C, bis dreygestrichen c, theils Orten 200 theils 215 Pfund.
Ein Principal 4 Fuß von Zinn durchs ganze Clavier 70 bis 80 Pfund.
Ein Gedackt von Metall, das nicht zu schlecht ist, und 8 Fußton, durch7 ganze Clavier 130 bis 140 Pfund.
Eine Octav 4 Fuß von Zinn 50 bis 58 Pfund.
Quinta 3 Fuß von Zinn 22 bis 28 Pfund.
Superoctava 2 Fuß von Zinn 12 Pfund.
Gedackt 4 Fuß von Metall 72 bis 78 Pfund.
Eine Mixtur die gröste Pfeife 2 Fuß und vierfach 90 bis 95 Pfund.
Eine Mixtur von Zinn die gröste Pfeife 1 Fuß und fünffach 64 bis 70 Pfund.
Mixtur 1 Fuß und dreyfach 34 Pfund.

Daß hier, fast bey jedem Register, ein Unterschied in Ansehung der Schwere angegeben ist, kan theils daher rühren, daß der eine Orgelmacher die Pfeifen etwas dünner gemacht hat, als der andre. Wie es denn kein Orgelmacher so genau treffen wird, daß er das zweyte Register von eben dieser Gattung von eben der Schwere zuwege bringen wird, als das erste; so kan auch theils die enge oder weite Mensur der Pfeifen daran Schuld seyn, daß das Register weiter Mensur etwas schwerer wird als jenes von enger Mensur. Auch können längere und kürzere Füße dazu beytragen, und dann hauptsächlich der Zusatz von Bley, welches schwerer ist als das Zinn. Denn wenn ich z. E. einen Cubicschuh Bley wiege, das ist, deßen Latera alle auf das genauste gleich sind, so wiegt solcher 802 Pfund 4 Loth , dagegen ein Cubicschuh reines Zinn nur 516 Pfund 4 Loth wiegt. Mithin kan der Zusatz von mehr Bley bey einerley Pfeife mehr Schwere verursachen. Wie in dem dritten Theile dieses Buches §. 150. wo die Linea Metallica zu machen gelehrt wird, zu finden ist, und wie auch in diesem Buche §. 11. die zweyte Zinnprobe besagt.
Es ist also hiebey nur hauptsächlich nöthig, daß man die Bedingniße macht, welche Register von gutem Zinn, und welche von Metall bedungen werden, und daß hauptsächlich die metallenen Register, nicht von allzuschlechtem Metall bedungen werden, davon §. 11. No. 6. mehreres vorkommt.
Bey solcher Bedingniß wird zwar der Aufwand etwas beträchtlicher, allein wenn man dabey, für die Stärke der Pfeifen auf die Zukunft denkt, so kommt dieser kleine Aufwand wieder vielfach bey.
Uebrigens wird die Zeit bestimmt, wenn der Orgelmacher mit dem Werke fertig seyn soll, dabey man ihm bey Zuhaltung der Zeit so wohl, als bey authentisch und gut gemachter Arbeit, ein ansehliches Geschenke ansehen und benennen kan: Im Gegenfall aber ihm auch solches so gleich schriftlich absprechen, wenn er die gesetzte Zeit ohne Noth verabsäumet, oder schlecht Arbeit liefert.
Noch wird am Ende ein Jahr Caution zu leisten bedinget, im Fall sich binnen solcher Zeit, ein Fehler ereignen solte, und daß er gehalten ist, nach Verfluß eines Jahres die Orgel noch einmal, unentgeltlich, durch zu stimmen, wobey man ihm eine gewiße Summe zurück hält, ihm aber auch solche, gehörig verzinnset.
Von solchem Contrakte bekommt der Orgelmacher ein Exemplar, und die Vorstehere des Orgelbaues, das zweyte, mit gegenseitiger Unterschrift: dabey zugleich zwey Riße von dem Orgelmacher, dem äuserlichen Prospekt nach, müßen beygebracht seyn, davon die Vorstehere des Orgelbaues einen in Handen behalten.
Bey der Arbeit des Orgelmachers wäre nun immer schicklich, daß oben besagter Sachverständige, es seye nun solcheS der Kirchen=Organist, oder ein anderer, den Auftrag erhielte, manchmal, hauptsächlich bey Verfertigung der Windladen und der Bälge, mit zu gegen zu seyn, um zu sehen daß alles groß, stark, wohl beledert und mit Pferdeflechsen unb Eisen gut verwahret wird , absonderlich bey einem Manne der noch nicht allzuviele Orgelwerke verfertiget und sich noch nicht gänzliches Zutrauen zu erwerben Gelegenheit gehabt hat. Bey einem erfahrnen Künstler, als bey einem vortreflichen Voit in Schweinfurth, einem Ehrlich in Mergenthal, Wagnern in Schmiedefeld auf dem thüringer Walde, einem N. Köhler in Frankfurth, Daum in Koburg, auch andern dergleichen berühmten Künstlern, ist dieses nicht nöthig, denn diese lassen sich nicht als Hümpler und Stümpler bezahlen, arbeiten aber auch dagegen alles meisterhaft, um sich zugleich Ehre, mit ihren Werken, zu erwerben.

Fußnoten:
  1. Druckfehlerberichtigung: 8 Fuß[]
  2. Druckfehlerberichtigung: 8 Fuß[]
  3. Druckfehlerberichtigung: können[]
  4. Druckfehlerberichtigung: Quintatön[]
  5. Druckfehlerberichtigung: …durch das ganze Clavier…[]