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Zweyter Abschnitt.

§. 12. Von den hölzernen Pfeifen.

1.) Diese werden von hartem Holz am besten gemacht, als vom Aepfel = Birnbaumholz, Speyer oder Elzbeerholz, auch von Eichen = Ahorn, und Cypressenholz; da aber an vielen Orten diese Hölzer nicht zu bekommen sind, so werden zu den grosen Pfeifen der 16 und 32 füßigen Register auch Tannenbretter genommen, die aber nicht allzu ästig seyn dürfen. Alles Weiße an Tannenholz muß abgehobelt werden, sonst der Holzwurm hinein kommt.

2.) Die Pfeifen vom eingestrichen C bis c‘‘‘ oder so hoch das Werk geht, sollten doch wenigstens im Manual bey allen hölzernen Registern, von hartem Holz gemacht werden. Von eingestrichenen C bis in die Tiefe, mögen sie gleichwohl von Tannenholz seyn; doch müßen die Kerne, Blätter und Labia von Birnbaumholz gemacht werden, wo aber dieses fehlt, da können die Kerne und Labia mit Zinn belegt werden.

3.) Das Holz zu den Pfeifen muß einige Jahre gelegen und recht dürr seyn, die eichenen Kerne in den Baßpfeifen müßen 5 bis 6 Jahre lang liegen und dürr werden, sonst schwinden und reißen sie, und machen viele vergebliche Mühe.

4.) Alle hölzerne Pfeifen müßen, wie die zinnern, gleiche Intonazion haben, und sogleich beym Griff ansprechen.

5.) Es darf kleine Pfeife weder halb noch ganz gedeckt seyn, wenn nicht das ganze Register gedeckt ist.

6.) Alle hölzernen Pfeifen sollen stark, und gut gefügt und wohl geleimt seyn; besonders müßen die gedeckte Register, die oben mit einem Stempfel versehen sind, stark von Holz seyn, damit Sie vom Stempfel nicht aufgesprengt werden.
Ein gedecktes Register geht eine Octave tiefer, als eins von der nemlichen Größe das nicht gedeckt ist.