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Zweyter Abschnitt.

§. 16. Von den Parallelen.

Dieses sind die Registerzüge, die über den Kanzellen liegen. Sie bestehen in langen schmalen Hölzern die über die ganze Lade hinübergehen und die oben von den Windstöcken zugedeckt sind. §. 6. No. 4.

1.) Durch diese Parallelen müßen die Pfeifenlöcher wie auf den Kanzellen und Windstöcken, auf das Genauste, mit jenen Löchern übereintreffend, gebohrt seyn; damit wenn das Register gezogen und ein Ventil, durch eine Taste geöfnet wird, der Wind, durch solche drey übereinander stehende Löcher, in die Pfeifen gehen könne.

2.) Auf solche Art muß nun auch die Parallele, wenn sie zugezogen wird, die beyden übereinander stehenden Löcher der Windlade und des Windstockes, wieder zudecken, daß kein Wind dadurch kommen kan, ob schon Tasten gegriffen werden.

3.) Diese Parallelen müßen von Eichenholz seyn, wie auch ihre Dämme. Es sind die Dämme, eben so lange Stücke von Eichenholz; diese liegen zwischen den Parallelen, damit keine Parallele die andre berühren, und kein Wind von der einen zu der andern kommen kann. Die Dämme von weichen Holz taugen nichts; bey wenig feuchten Wetter quellen sie und werfen sich, darauf der Wind hie und da verborgene Auswege suchen kan.
An der genauen Arbeit der Parallelen und der Dämme, liegt die Hauptkunst der Orgelmacher; denn wenn solche recht egal gemacht sind, so müßen sie auch, unbeledert, den Wind halten, damit solcher weder drüber noch drunter weg, von einer zu der andern Kanzelle, dringen könne.

4.) Sie müßen mit starken eisernen Steften versehen seyn, damit man dieselben nicht weiter ziehen kan, als nöthig ist, davon in folgenden §. von den Windstöcken noch mehreres vorkommt.

5.) Die Parallelen werden nicht beledert, damit sie sanft und glatt auf dem Leder der Windlade gehen.